CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: 2. Änderung der Anlage 2 a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von V…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
414795
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
pe (bis max. 15 Teilnehmer) im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Daneben können Gelenkschutzmaßnahmen und die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil des Funktionstrainings sein. Die Krankenkassen finanzieren Funktionstraining zur Erreichung der o. g. Ziele längstens für die nachfolgenden Zeiträume: – 12 Monate. – 24 Monate nur bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch
Schlagworte
Funktionstraining
Rehabilitationssport
Krankenkassen
Bescheinigung
ärztliche Folgeverordnung
rheumatische Erkrankungen
Mobilität
Eigenverantwortung
Übungsprogramm
Trockengymnastik
Wassergymnastik
psychosomatische Grundversorgung
Rehabilitation
Exercise Therapy
Chronic Disease
Arthritis