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Arbeitsrecht: Wenn die Halbtagskraft befristet Vollzeit arbeitet

Laber, J.; Klöckner, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
414799
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Laber, J.; Klöckner, E.
Ausgabe
Heft 14 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D er Fall: Eine Ärztin beschäftigt in ihrer Praxis eine Arzthelferin unbefristet halbtags. Anfang April 2003 bietet sie ihr an, ab dem 1. April 2003 für die Dauer der Erkrankung einer Mitarbeiterin, die ebenfalls als Arzthelferin beschäftigt ist, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2003, ganztags zu arbeiten. Die Arzthelferin arbeitet darauf hin bis zum 3. Juli 2003 ganztags. Am 4. Juli 2003 wird sie von ihrer Arbeitgeberin angewiesen, die Arbeit mittags zu beenden und erst am darauf folgenden

Schlagworte

Arbeitsrecht Halbtagskraft Vollzeit Befristung Arzthelferin Arbeitsverhältnis Teilzeit Schriftform Bundesarbeitsgericht TzBfG Employment Labor Law Part-Time Employment Temporary Employment Work Schedule Health Personnel