CareLit Fachartikel
Praxisführung: Das Kleingedruckte im Mietvertrag
Heidemann, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
414939
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W eil es sich beim Praxismietvertrag um einen Mietvertrag über Geschäftsräume handelt, gelten die mietrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten des Mieters von Wohnraum nicht. Daraus folgt unter anderem, dass mangels anderer vertraglicher Regelungen der Mietvertrag gemäß § 580 a Absatz 2 BGB am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden kann. Der Arzt sollte daher einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit (mindestens zehn Jahre)
Schlagworte
Praxismietvertrag
Mietrecht
Arztpraxis
Mietvertrag
Nebenkosten
Mieterhöhung
Vertragsbedingungen
Praxisverkauf
Laufzeit
Verwaltungskosten
Lease Agreements
Medical Office
Rental Costs
Real Estate
Tenant Rights
Business Practices