CareLit Fachartikel
Ärztliche Gutachter: Honorarwunsch nicht erfüllt
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
415132
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztliche Gutachter Honorarwunsch nicht erfüllt Bundestag entscheidet: 50, 60 und 85 Euro pro Stunde sind genug. D ie Bundesärztekammer (BÄK) hat sich mit ihren Honorarforderungen für medizinische Sachverständige nicht durchsetzen können. Der Bundestag verabschiedete am 12. Februar das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und beließ es bei den vorgesehenen Sätzen. Zukünftig werden medizinische Gutachten je nach Schwierigkeit drei Honorargruppen zugeordnet. Die Vergütungen liegen bei 50, 60 und 85
Schlagworte
ärztliche Gutachter
Honorarwunsch
Bundestag
Bundesärztekammer
Diabetes
Gesundheitsreform
Sterbehilfe
Morphin
Totschlag
Patientenakten
Behandlungskosten
Medical Expert
Fees and Charges
Diabetes Mellitus
Health Care Reform
Euthanasia