CareLit Fachartikel
Umstrittene Sterbehilfe: Ärztin verhaftet
Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
415135
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztliche Gutachter Honorarwunsch nicht erfüllt Bundestag entscheidet: 50, 60 und 85 Euro pro Stunde sind genug. D ie Bundesärztekammer (BÄK) hat sich mit ihren Honorarforderungen für medizinische Sachverständige nicht durchsetzen können. Der Bundestag verabschiedete am 12. Februar das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und beließ es bei den vorgesehenen Sätzen. Zukünftig werden medizinische Gutachten je nach Schwierigkeit drei Honorargruppen zugeordnet. Die Vergütungen liegen bei 50, 60 und 85
Schlagworte
Sterbehilfe
Totschlag
Morphin
Ärztin
Untersuchungshaft
Patientenakten
Behandlungsfehler
Gesundheitsreform
Honorarforderungen
Diabetes
Krankenkassen
Zuzahlungen
Euthanasia
Physician's Role
Morphine
Medical Errors