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EuGH-Urteil: Kein Anspruch auf mehr Geld
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
415311
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ne Absicht zu sehen. Schon ist erneut Streit entbrannt, für wen die zweijährige Übergangsfrist für bestehende Tarifverträge (siehe Textkasten „Übergangsklausel“) gilt. Von einer klaren Regelung, das heißt immer und ausnahmslos einzuhaltende Ruhezeit von elf Stunden und wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (auch eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 oder 55 Stunden wäre vertretbar), ist nichts zu erkennen – stattdessen Ausnahmen, Sonderregeln, „Wenn und Aber“. Sicher, ein
Schlagworte
EuGH
Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst
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Ärzte
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Krankenhaus
Politik
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Health Policy