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Führen eines Professorentitels: Hinweis auf ausländische Fakultät ist erforderlich
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
415366
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A A 446 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 713. Februar 2004 Führen eines Professorentitels Hinweis auf ausländische Fakultät ist erforderlich. Gegenstand der Klage war eine Regelung in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, wonach die von einer medizinischen Fakultät einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule verliehene Bezeichnung mit einem auf die Herkunft hinweisenden Zusatz geführt werden muss. Der betroffene Arzt sollte die Bezeichnung „Professor h. c. “ nur mit dem Zusatz
Schlagworte
Professorentitel
ausländische Fakultät
Berufsordnung
Patienteninformation
ärztliche Qualifikation
fahrlässige Körperverletzung
Professional Misconduct
Medical Education
Patient Safety
Medical Errors
Health Care Quality
Medical Professionalism
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