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Urteil: Kränkelnd in den Urlaub
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
415387
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil Kränkelnd in den Urlaub Ein Versicherter hat auch dann Anspruch auf Leistungen aus einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn er bereits vor Reiseantritt akut erkrankt war oder noch an den Folgen eines Unfalls laborierte. Mit diesem Spruch hat der Bundesgerichtshof eine Versicherung ausgebremst, die bislang die Kostenerstattung für eben jene Fälle ausgeschlossen hatte. (Az. : BGH IV ZR 109/93) „Jetzt muss man nicht mehr wegen eines kränkelnden Mitreisenden die Urlaubspläne streichen“,
Schlagworte
Auslandsreisekrankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Kostenerstattung
Risikoprüfung
Versicherungsschutz
Vorerkrankungen
Unfallfolgen
Bundesgerichtshof
Oberlandesgericht Bamberg
Kaskoversicherung
Insurance
Health Insurance
Travel
Accidents
Mental Disorders
Physical Disorders