CareLit Fachartikel
Berufsunfähigkeit: Schriftlich festhalten
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
415388
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil Kränkelnd in den Urlaub Ein Versicherter hat auch dann Anspruch auf Leistungen aus einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn er bereits vor Reiseantritt akut erkrankt war oder noch an den Folgen eines Unfalls laborierte. Mit diesem Spruch hat der Bundesgerichtshof eine Versicherung ausgebremst, die bislang die Kostenerstattung für eben jene Fälle ausgeschlossen hatte. (Az. : BGH IV ZR 109/93) „Jetzt muss man nicht mehr wegen eines kränkelnden Mitreisenden die Urlaubspläne streichen“,
Schlagworte
Berufsunfähigkeit
Auslandsreisekrankenversicherung
Versicherungsschutz
Vorerkrankungen
Kostenerstattung
arglistige Täuschung
Gesundheitszustand
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
Reisekosten
Unfall
Kaskoversicherung
Insurance
Health Insurance
Disability Evaluation
Mental Disorders