CareLit Fachartikel
Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
415560
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(3) Zusammenschlüsse zu Organisationsgemeinschaften dürfen nicht angekündigt werden. (4) Die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund nach Kap. D II Nr. 11 kann durch Hinzufügen des Namens des Verbundes angekündigt werden. § 22 a regelt – wie schon bisher in Kap. D I Nr. 2 Abs. 9 – 11 – abschließend wie Kooperationen angekündigt werden können. In Absatz 4 wird neu und ausdrücklich klargestellt, dass die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund durch Hinzufügen des Namens des Verbundes angekündigt werden
Schlagworte
ärztliche Unabhängigkeit
Zusammenarbeit
Industrie
Berufsordnung
Transparenz
Fortbildung
Antikorruptionsgesetz
Praxisverbund
Werbegaben
Drittmittel
Medical Ethics
Professional Misconduct
Conflict of Interest
Medical Education
Transparency
Pharmaceutical Industry