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Lebensversicherung: Was der Fiskus (noch) erlaubt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
415663
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

G eht es nach den Plänen der Bundesregierung, so müssen ab 2005 auf alle Kapital bildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht Steuern gezahlt werden. „Das bedeutet das Ende der Lebensversicherung als Altersvorsorge“, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Eine Besteuerung von Erträgen aus Lebensversicherungspolicen stünde im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung, nach der die private Altersvorsorge gestärkt werden soll.

Schlagworte

Lebensversicherung Fiskus Steuern Altersvorsorge Kapitalwahlrecht Eigenheimfinanzierung Vertragsänderungen Erträge Werbungskosten Sonderausgaben Insurance Life Taxation Retirement Capital Economic Aspects