CareLit Fachartikel
Zusatzversicherungen: AOK und DKV vereinbaren Kooperation
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415672
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Augenärzte Ministerium droht mit Strafe Refraktionsbestimmung bleibt Kassenleistung. D er Streit um die Honorierung der Sehschärfenbestimmung scheint vorerst beendet. Bei einem Treffen am 12. Januar haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen darauf verständigt, dass ärztliche Leistungen rund um die Verordnung einer Sehhilfe weiterhin zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dies gelte ausdrücklich auch für alle
Schlagworte
Zusatzversicherungen
AOK
DKV
Kooperation
Gesundheitsreform
Kassenleistung
Sehhilfen
Arzneimittelrecht
Insurance
Health
Health Care Reform
Vision Disorders
Eye Diseases
Pharmaceutical Preparations
Health Services Accessibility
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