CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Beiträge II/2003
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415725
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 316. Januar 2004 A 131 Nach § 95 Abs. 6 SGB V ist einem Arzt die Zulassung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen. Im vorliegenden Fall ging es um einen Anästhesisten, der in einem Krankenhaus beschäftigt war und sich ohne Bezüge beurlauben ließ, um seine Niederlassung vorzubereiten. Der Zulassungsausschuss ließ ihn im Februar 1993 für einen Vertragsarztsitz zu unter der Bedingung, dass er die Arbeit im Krankenhaus
Schlagworte
Zulassung
Anästhesist
Krankenhaus
Vertragsarzt
Nebentätigkeit
Patientenversorgung
Bundessozialgericht
Berufsordnung
Anesthesiology
Medical Staff
Professional Misconduct
Patient Care
Health Policy
Employment
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