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Teil B: Beschluss durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V in der 86. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415740
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Leistung nach der Nr. 234 ist auch dann vollständig erbracht, wenn der die Leistung berechnende Vertragsarzt nicht über die Möglichkeit der Durchführung von MRT-Untersuchungen verfügt. Der Vertragsarzt, der gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, die Leistung nach der Nr. 234 zu berechnen, kann die Leistung nach der Nr. 236 nicht veranlassen. 235 Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9. 2 der Bundesmantelverträge, ggf. einschließlich der Durchführung einer Stanzbiopsie
Schlagworte
Bewertungsausschuss
SGB V
MRT-Untersuchungen
Stanzbiopsie
Abklärungsdiagnostik
Mammographie-Screening
Brustkrebs
Kassenärztliche Vereinigung
Gebührenordnungspositionen
Fachärztliche Versorgung
Medical Audit
Mammography
Breast Neoplasms
Biopsy
Magnetic Resonance Imaging
Health Care Reform