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Teil C: Beschluss Ergänzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 zur Gliederung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Leistungen…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
415741
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Leistung nach der Nr. 234 ist auch dann vollständig erbracht, wenn der die Leistung berechnende Vertragsarzt nicht über die Möglichkeit der Durchführung von MRT-Untersuchungen verfügt. Der Vertragsarzt, der gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, die Leistung nach der Nr. 234 zu berechnen, kann die Leistung nach der Nr. 236 nicht veranlassen. 235 Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9. 2 der Bundesmantelverträge, ggf. einschließlich der Durchführung einer Stanzbiopsie

Schlagworte

EBM hausärztliche Versorgung fachärztliche Versorgung MRT-Untersuchungen Stanzbiopsie Abklärungsdiagnostik Mammographie-Screening Brustkrebs Genehmigung Kassenärztliche Vereinigung Health Care Reform Health Care Costs Health Care Quality Mammography Biopsy Breast Neoplasms