CareLit Fachartikel
Teil C: Beschluss Ergänzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 zur Gliederung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Leistungen…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415741
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Leistung nach der Nr. 234 ist auch dann vollständig erbracht, wenn der die Leistung berechnende Vertragsarzt nicht über die Möglichkeit der Durchführung von MRT-Untersuchungen verfügt. Der Vertragsarzt, der gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, die Leistung nach der Nr. 234 zu berechnen, kann die Leistung nach der Nr. 236 nicht veranlassen. 235 Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9. 2 der Bundesmantelverträge, ggf. einschließlich der Durchführung einer Stanzbiopsie
Schlagworte
EBM
hausärztliche Versorgung
fachärztliche Versorgung
MRT-Untersuchungen
Stanzbiopsie
Abklärungsdiagnostik
Mammographie-Screening
Brustkrebs
Genehmigung
Kassenärztliche Vereinigung
Health Care Reform
Health Care Costs
Health Care Quality
Mammography
Biopsy
Breast Neoplasms