CareLit Fachartikel
Hausrat: Über den Tod hinaus
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415749
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GKV Kontrolle muss bezahlt werden Die Krankenkassen müssen die Kosten tragen, wenn einArzt einen ambulanten Pflegedienst damit beauftragt, regelmäßig zu prüfen, ob ein Patient seine Medikamente einnimmt. Ärzte können nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) diese Behandlungspflege auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn dies im Hinblick auf die medizinischeVersorgung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall kam eine 87-jährige Frau in ihrer Wohnung gut alleine
Schlagworte
Krankenkassen
Behandlungspflege
Hausratversicherung
Erben
Versicherungsschutz
grobe Fahrlässigkeit
Health Insurance
Home Insurance
Patient Care
Liability
Negligence
Legal Decision
Deutsches Ärzteblatt