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GKV: Kontrolle muss bezahlt werden

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
415750
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

GKV Kontrolle muss bezahlt werden Die Krankenkassen müssen die Kosten tragen, wenn einArzt einen ambulanten Pflegedienst damit beauftragt, regelmäßig zu prüfen, ob ein Patient seine Medikamente einnimmt. Ärzte können nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) diese Behandlungspflege auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn dies im Hinblick auf die medizinischeVersorgung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall kam eine 87-jährige Frau in ihrer Wohnung gut alleine

Schlagworte

GKV Kontrolle Krankenkassen Behandlungspflege Medikamente Pflegeversicherung BSG Kostenübernahme Health Insurance Patient Care Medication Adherence Social Security Legal Cases Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt