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GKV: Kontrolle muss bezahlt werden
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
415750
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GKV Kontrolle muss bezahlt werden Die Krankenkassen müssen die Kosten tragen, wenn einArzt einen ambulanten Pflegedienst damit beauftragt, regelmäßig zu prüfen, ob ein Patient seine Medikamente einnimmt. Ärzte können nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) diese Behandlungspflege auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn dies im Hinblick auf die medizinischeVersorgung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall kam eine 87-jährige Frau in ihrer Wohnung gut alleine
Schlagworte
GKV
Kontrolle
Krankenkassen
Behandlungspflege
Medikamente
Pflegeversicherung
BSG
Kostenübernahme
Health Insurance
Patient Care
Medication Adherence
Social Security
Legal Cases
Health Services Accessibility
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