CareLit Fachartikel
Hausrat: Entweder – oder
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
415832
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hausrat Entweder – oder Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat und einen Schaden meldet, muss – falls das Diebesgut später wieder auftaucht – wählen, ob er die von der Versicherung erstattete Schadensumme behalten oder sein Eigentum wieder in Besitz nehmen will. Beides zusammen geht nicht. Ein Beispiel: Einbrecher stehlen Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro. Die Hausratversicherung erstattet ihrem Kunden den Schaden. Doch einige Wochen später taucht der Schmuck wieder auf. Obwohl
Schlagworte
Hausratversicherung
Schadensmeldung
Diebesgut
Bereicherungsverbot
private Unfallversicherung
Steuererklärung
Versicherungspflichtgrenze
private Krankenversicherung
Berufsunfälle
Gesetzliche Krankenversicherung
medizinische Mindestversorgung
Umfrage
Insurance
Theft
Fraud
Tax Deductions