CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Bundesmantelvertrag-Ärzte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
415913
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 werden Vertragsärzte und -therapeuten gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V bei GKVVersicherten einzuziehen. Die Zuzahlung ist grundsätzlich vor Beginn der ärztlichen Behandlung bei jeder Erstinanspruchnahme in einem Kalendervierteljahr durch den Versicherten in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Die nachfolgenden Regelungen in den Bundesmantelverträgen beschreiben das Verfahren des Einzuges sowie die daraus aufgrund der gesetzlichen
Schlagworte
Zuzahlung
Vertragsärzte
GKV
SGB V
Behandlung
Krankenversichertenkarte
Vergütungsanspruch
Kassenärztliche Vereinigung
Informationspflicht
Praxisgebühr
Health Insurance
Health Care Costs
Physician's Role
Patient Compliance
Medical Fees
Health Policy