CareLit Fachartikel
Arzt-/Ersatzkassenvertrag (Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
415914
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesen Fällen hat der in Folge in Anspruch genommene Vertragsarzt die Quittung mit dem Vertragsarztstempel zu versehen; ein erneutes Erheben der Zuzahlung ist unzulässig. (7) Soweit im Quartal nach einer Erstinanspruchnahme eines Vertragsarztes dessen Vertreter in Anspruch genommen wird, ist ein erneutes Erheben der Zuzahlung unzulässig. Soweit im Quartal eine Erstinanspruchnahme eines Vertreters erfolgt, erhebt dieser die Zuzahlung. Ein erneutes Erheben der Zuzahlung durch den vertretenen
Schlagworte
Vertragsarzt
Zuzahlung
Krankenversichertenkarte
Behandlungsausweis
Vergütung
Krankenkasse
Ersatzkassenvertrag
Inanspruchnahme
Quittung
Kassenärztliche Vereinigung
gesetzliche Zuzahlung
Health Care Costs
Health Insurance
Physician's Role
Patient Compliance
Medical Records