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Protokollnotiz zu den Änderungen der Bundesmantelverträge zur Umsetzung der Zuzahlungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V*:

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
415915
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 51 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

gültigen Behandlungsausweis, falls dieser dem Vertragsarzt bei dessen erster Inanspruchnahme nicht vorgelegt werden konnte, innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Sie hat die Versicherten weiterhin dazu anzuhalten, die Zuzahlungen vor der ersten Inanspruchnahme zu leisten oder eine Überweisung oder einen gültigen Befreiungsausweis vorzulegen. Die Ersatzkasse wird den Vertragsarzt auf dessen Wunsch dabei unterstützen, dass der Versicherte die Krankenversichertenkarte bzw. den Behandlungsausweis

Schlagworte

Zuzahlungen Bundesmantelverträge Behandlungsausweis Ersatzkasse Vertragsarzt Krankenversichertenkarte Health Insurance Health Care Costs Medical Records Health Policy Patient Rights Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt