CareLit Fachartikel
Protokollnotiz zu den Änderungen der Bundesmantelverträge zur Umsetzung der Zuzahlungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V*:
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
415915
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gültigen Behandlungsausweis, falls dieser dem Vertragsarzt bei dessen erster Inanspruchnahme nicht vorgelegt werden konnte, innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Sie hat die Versicherten weiterhin dazu anzuhalten, die Zuzahlungen vor der ersten Inanspruchnahme zu leisten oder eine Überweisung oder einen gültigen Befreiungsausweis vorzulegen. Die Ersatzkasse wird den Vertragsarzt auf dessen Wunsch dabei unterstützen, dass der Versicherte die Krankenversichertenkarte bzw. den Behandlungsausweis
Schlagworte
Zuzahlungen
Bundesmantelverträge
Behandlungsausweis
Ersatzkasse
Vertragsarzt
Krankenversichertenkarte
Health Insurance
Health Care Costs
Medical Records
Health Policy
Patient Rights
Health Services Accessibility
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