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Abmahnung: Die letzte Warnung

Brüser, S.; Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
416087
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Brüser, S.; Laber, J.
Ausgabe
Heft 49 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 3268 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 495. Dezember 2003 S T A T U S E ine Abmahnung liegt dann vor, „wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei“. Zunächst dient die Abmahnung dazu, den beanstandeten Vorfall für den Arbeitgeber festzustellen. Sie hat demnach eine

Schlagworte

Abmahnung Arbeitgeber Arbeitnehmer Kündigung Arbeitsrecht Leistungsbereich Pflichtverletzungen Vertrauensbereich Dokumentationsfunktion Warnfunktion Sanktionen Sachleistungsprinzip Employment Labor Law Employee Rights Employer-Employee Relations