CareLit Fachartikel
Beschwerde
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
416333
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E in hartnäckiges Gerücht besagt, dass die Haftpflichtversicherungen den Ärzten ausdrücklich jegliche Äußerungen verbieten, welche auf eigene Behandlungsfehler schließen lassen. Dass diese von Patienten immer wieder geäußerte Befürchtung nicht richtig sei, betonte Rechtsanwalt Patrick Weidinger, DBV-Winterthur Versicherungen, auf dem Deutschen Patientenrechtstag 2003. Weidinger wies darauf hin, dass für den Arzt keine grundsätzliche Verpflichtung bestehe, eigene Fehler anzusprechen oder
Schlagworte
Haftpflichtversicherung
Behandlungsfehler
Fehleroffenbarung
Patientenrecht
Anerkenntnisverbot
Versicherungsschutz
Medical Malpractice
Liability Insurance
Patient Rights
Disclosure
Insurance Coverage
Legal Liability
Deutsches Ärzteblatt