CareLit Fachartikel
Glitschiges Laub: Der Gehsteig muss begehbar bleiben
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
416569
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
G latteis ohne Frost“ nennen Haftpflichtversicherer das Herbstlaub auf Bürgersteigen. Die bunten Blätter bilden besonders bei Nässe eine glitschige Schicht unter dem Druck von Schuhsohlen. Die Rutschgefahr besteht rund um die Uhr, die Haftung ebenso. Denn wie bei der winterlichen Räumund Streupflicht besteht im Herbst die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehsteige für Fußgänger gefahrlos zu begehen sind. Im Regelfall haben die Gemeinden die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die
Schlagworte
Laub
Gehsteig
Rutschgefahr
Haftpflichtversicherung
Eigentümer
Mieter
Unfall
Schadensersatz
Slip
Sidewalks
Liability Insurance
Property Owners
Tenants
Accidents
Compensation
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