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Glitschiges Laub: Der Gehsteig muss begehbar bleiben

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
416569
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 43 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

G latteis ohne Frost“ nennen Haftpflichtversicherer das Herbstlaub auf Bürgersteigen. Die bunten Blätter bilden besonders bei Nässe eine glitschige Schicht unter dem Druck von Schuhsohlen. Die Rutschgefahr besteht rund um die Uhr, die Haftung ebenso. Denn wie bei der winterlichen Räumund Streupflicht besteht im Herbst die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehsteige für Fußgänger gefahrlos zu begehen sind. Im Regelfall haben die Gemeinden die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die

Schlagworte

Laub Gehsteig Rutschgefahr Haftpflichtversicherung Eigentümer Mieter Unfall Schadensersatz Slip Sidewalks Liability Insurance Property Owners Tenants Accidents Compensation Deutsches Ärzteblatt