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Autoreisezug: Schäden versicherbar

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 40 · S. 1 bis 1

Dokument
416787
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 40 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Autounfall Insassen sind versichert Bei einem selbst verschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst Versicherungsnehmerin ist.

Schlagworte

Autounfall Insassen Haftpflichtversicherung Schadenersatz Unfallverursacher Flutschäden Pflichtversicherung Autoreisezug Versicherung Reiseversicherung Automobile Accidents Insurance Liability Personal Injury Floods Health