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Autounfall: Insassen sind versichert
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
416789
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Autounfall Insassen sind versichert Bei einem selbst verschuldeten Autounfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen durch die Haftpflichtversicherung des Halters geschützt. Dies gilt auch für Familienangehörige, die einen Personenschaden erleiden. Verschuldet also beispielsweise der Ehemann einen Unfall, bei dem die mitfahrende Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer des Autos Schadenersatz. Dies gilt auch dann, wenn die Ehepartnerin selbst Versicherungsnehmerin ist.
Schlagworte
Autounfall
Insassen
Haftpflichtversicherung
Schadenersatz
Unfallverursacher
Familienangehörige
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Automobile Accidents
Insurance
Liability
Compensation and Reimbursement
Family Relations
Personal Injury
Social Insurance
Deutsches Ärzteblatt