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Bereitschaftsdienste im Krankenhaus: Das Ende einer Hängepartie

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
416892
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 38 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A m Dienstag, dem 9. September, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg endlich für Klarheit gesorgt und bestätigt, womit alle Beteiligten seit dem 3. Oktober 2000 rechnen mussten: Beim ärztlichen Bereitschaftsdienst im Krankenhaus handelt es sich in vollem Umfang um Arbeitszeit – auch, wenn der Arzt sich in der Zeit, in der seine Arbeitskraft nicht beansprucht wird, an der Arbeitsstelle ausruhen darf. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement kündigte bereits an, das Urteil

Schlagworte

Bereitschaftsdienst Arbeitszeit Krankenhaus EuGH Ärzte Vergütung Arbeitsbedingungen Ärztemangel Gesundheitsreform Personal DKG Arbeitszeitmodelle Work Hours Hospitals Physicians Labor Laws