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Befristete Arbeitsverhältnisse: Nicht alles ist erlaubt

Brüser, S.; Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
416950
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Brüser, S.; Laber, J.
Ausgabe
Heft 38 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2468 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3819. September 2003 S T A T U S S eit dem 1. Januar 2001 ist das Recht der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ohne dass dazu der Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist. Eine ordentliche Kündigung ist während des befristeten Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen – es sei denn, sie ist vertraglich vereinbart. Die Befristung eines

Schlagworte

befristete Arbeitsverhältnisse TzBfG Kündigung Zweckbefristung sachlicher Grund Tarifverträge Arbeitnehmer Verlängerung Weiterbildungszeit Arbeitsvertrag Employment Employment Contracts Labor Law Temporary Employment Labor Relations Job Description