CareLit Fachartikel
Befristete Arbeitsverhältnisse: Nicht alles ist erlaubt
Brüser, S.; Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
416950
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2468 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3819. September 2003 S T A T U S S eit dem 1. Januar 2001 ist das Recht der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ohne dass dazu der Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist. Eine ordentliche Kündigung ist während des befristeten Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen – es sei denn, sie ist vertraglich vereinbart. Die Befristung eines
Schlagworte
befristete Arbeitsverhältnisse
TzBfG
Kündigung
Zweckbefristung
sachlicher Grund
Tarifverträge
Arbeitnehmer
Verlängerung
Weiterbildungszeit
Arbeitsvertrag
Employment
Employment Contracts
Labor Law
Temporary Employment
Labor Relations
Job Description