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Reiserücktritt: Attest muss genau sein
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
417117
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 365. September 2003 [115] V E R S I C H E R U N G E N J ahr für Jahr zieht es mehr Deutsche in der Freizeit und im Urlaub aufs Wasser. Die Gewässer werden von vielen Surfern und Bootssportlern gleichzeitig genutzt, häufig zusammen mit Schwimmern oder der Berufsschifffahrt. Kommt es dabei durch die Schuld des Wassersportlers zu einem Unfall, so haftet er für den angerichteten Schaden in voller Höhe. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen
Schlagworte
Reiserücktritt
Versicherung
ärztliches Attest
Reiseunfähigkeit
Stornokosten
Berufsgenossenschaft
Insurance
Medical Records
Travel
Health Insurance
Accidents
Occupational Diseases
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