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Bekanntmachungen: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in der 2. Sitzung am 30. Juli 2003 zur Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
417300
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorbemerkung Mit Bezug auf seinen Beschluss am 19. Dezember 2002 stellt der Erweiterte Bewertungsausschuss fest, dass er auch in seiner heutigen Sitzung nicht endgültig zur Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschließen kann. Der vom Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V eingesetzte Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses wird daher beauftragt, den EBM zügig und abschließend unter Berücksichtigung der nachfolgenden Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses
Schlagworte
EBM
Bewertungsausschuss
ärztliche Leistungen
Kostenartenrechnung
Reform
Gesundheitswesen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mengensteuerung
Gesamtvergütungen
Beschluss
Health Care Reform
Health Care Costs
Medical Services
Health Policy
Cost Allocation
Medical Economics