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Bekanntmachungen: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in der 2. Sitzung am 30. Juli 2003 zur Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
417300
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 33 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Vorbemerkung Mit Bezug auf seinen Beschluss am 19. Dezember 2002 stellt der Erweiterte Bewertungsausschuss fest, dass er auch in seiner heutigen Sitzung nicht endgültig zur Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschließen kann. Der vom Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V eingesetzte Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses wird daher beauftragt, den EBM zügig und abschließend unter Berücksichtigung der nachfolgenden Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses

Schlagworte

EBM Bewertungsausschuss ärztliche Leistungen Kostenartenrechnung Reform Gesundheitswesen Kassenärztliche Bundesvereinigung Mengensteuerung Gesamtvergütungen Beschluss Health Care Reform Health Care Costs Medical Services Health Policy Cost Allocation Medical Economics