CareLit Fachartikel
„Je Sitzung“
Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
417479
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kommen in den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen und in den Leistungsbeschreibungen unterschiedliche mengenbegrenzende Zeit-Parameter zurAnwendung: „Im Krankheitsfall“, „im Behandlungsfall“, „an demselben Tag“ oder „je Sitzung“. Der Hinweis „je Sitzung“ bedeutet, dass die entsprechend gekennzeichnete Leistung nur einmal pro Sitzung in Ansatz gebracht werden kann. In vielen Fällen ist aber strittig, ob eine als „je Sitzung“ berechnungsfähig
Schlagworte
GOÄ
Sitzung
Abrechnung
Hyposensibilisierung
Behandlung
Arzt-Patienten-Kontakt
Entlassungsuntersuchung
ambulante Operation
Laserbehandlung
Immuntherapie
Medical Fees
Medical Records
Patient Care
Treatment Outcome
Immunotherapy
Allergy