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Kostenfreie Mitversicherung: „Minijob-Gleitzone“ gilt nicht für Auszubildende
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
417501
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3025. Juli 2003 [135] V E R S I C H E R U N G E N Kinder sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag über ihre Eltern kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Das gilt allerdings nicht, wenn sie vorher eine Ausbildung beginnen oder ein Arbeitsverhältnis eingehen, wodurch sie selbst krankenversichert werden. Die Volljährigkeit beendet den Krankenversicherungsschutz aber nicht automatisch. Hat die Tochter oder Sohn über den 18. Geburtstag
Schlagworte
Mitversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Auszubildende
Zuzahlungen
Gleitzonenregelung
Fallpauschalen
Insurance
Health
Health Care Costs
Health Insurance
Health Policy
Young Adult
Employment
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