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Kostenfreie Mitversicherung: „Minijob-Gleitzone“ gilt nicht für Auszubildende

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
417501
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 30 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3025. Juli 2003 [135] V E R S I C H E R U N G E N Kinder sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag über ihre Eltern kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Das gilt allerdings nicht, wenn sie vorher eine Ausbildung beginnen oder ein Arbeitsverhältnis eingehen, wodurch sie selbst krankenversichert werden. Die Volljährigkeit beendet den Krankenversicherungsschutz aber nicht automatisch. Hat die Tochter oder Sohn über den 18. Geburtstag

Schlagworte

Mitversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Auszubildende Zuzahlungen Gleitzonenregelung Fallpauschalen Insurance Health Health Care Costs Health Insurance Health Policy Young Adult Employment Deutsches Ärzteblatt