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Sie sind von Gesundheits-Zuzahlungen befreit: Deutschland 2003, Gesetzliche Krankenversicherung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
417502
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3025. Juli 2003 [135] V E R S I C H E R U N G E N Kinder sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag über ihre Eltern kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Das gilt allerdings nicht, wenn sie vorher eine Ausbildung beginnen oder ein Arbeitsverhältnis eingehen, wodurch sie selbst krankenversichert werden. Die Volljährigkeit beendet den Krankenversicherungsschutz aber nicht automatisch. Hat die Tochter oder Sohn über den 18. Geburtstag
Schlagworte
Gesundheits-Zuzahlungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Mitversicherung
Ausbildungsvergütung
Wehrdienst
Zivildienst
Kostenanstieg
Fallpauschalen
DAK
Nebenerkrankungen
Health Insurance
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Policy
Young Adult
Insurance Coverage