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Urlaub vergrätzt – Geld zurück
Ellermann, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
417504
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
R eisezeit – das ist auch die Hoch-Zeit der cleveren Urlaubsfinanzierer: durch erfolgreiches Reklamieren. Wie beispielsweise jener Schiffstourist, der nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt 40 Prozent des Reisepreises einer Kreuzfahrt zurückerhielt – weil auf dem Schiff eine größere Jodlergruppe mitreiste! Und 40 Prozent der Hotelkosten erhielt ein Paar nach einem Urteil des gleichen Gerichts zurück, weil es anstatt eines Doppelbettes mit zwei Einzelbetten vorlieb nehmen musste. Das
Schlagworte
Urlaub
Reklamation
Reisekosten
Kreuzfahrt
Hotelkosten
Versicherung
Altersvorsorge
Insolvenz
Kundenangst
Vertragswechsel
Travel
Complaints
Insurance
Life Insurance
Consumer Behavior
Financial Services