CareLit Fachartikel
Gesetzliche Krankenversicherung: Irreführender Begriff
Jordan, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
417697
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Bestandteile der Sozialversicherung werden in § 4 Sozialgesetzbuch I aufgeführt. Zu ihr zählen die Kranken-, die Pflege-, die Unfallund die Rentenversicherung. Diese Institutionen sind aber keine Versicherungen im eigentlichen Sinne. Daran ändert auch die wiederholt falsche Bezeichnung nichts. Grundvoraussetzung für das kaufmännische Verhalten einer Versicherung ist die Berechnung des individuellen Krankheitsrisikos. Eine solche Risikoprüfung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Schlagworte
Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialversicherung
Krankheitsrisiko
Kontrahierungszwang
Versicherungsprämien
Steuerfinanzierung
Fürsorgeleistungen
Beitragsbemessungsgrenze
Gesundheitswesen
Reformen
Health Insurance
Social Insurance
Health Care Financing
Health Policy
Insurance
Health