CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Beiträge I/2003
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
417737
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein berufstätiger Bewerber um die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut steht nach § 20 Abs. 1 Ärzte-Zulassungsverordnung (ZV) nur dann im erforderlichen Umfang für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung, wenn seine Arbeitszeit nicht mehr als dreizehn Stunden wöchentlich beträgt. Eine Psychotherapeutin, die bei einer psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studierende für 19, 25 Wochenstunden an der Universität angestellt ist, hat nach Ansicht des Bundessozialgerichts
Schlagworte
Vertragsarzt
Psychotherapeut
Zulassung
Arbeitszeit
Interessen- und Pflichtenkollision
Bundessozialgericht
Berufsfreiheit
psychotherapeutische Behandlung
Physician's Licensure
Psychotherapy
Employment
Legal Issues
Social Justice
Health Care Reform
Deutsches Ärzteblatt