CareLit Fachartikel
Beruflich veranlasste Auslandsreise: Exkursion des Arbeitsgebers ist keine Urlaubsreise
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
417894
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Pflichtmitglied bei der beklagten Ärztekammer. Sie arbeitet als Ärztin bei der Bundesanstalt für Arbeit. Sie ist der Auffassung, dass die Beitragssatzung der Ärztekammer verfassungswidrig sei, da sie nicht zwischen vorwiegend praktizierenden Ärzten und anderen differenziere. Der Nutzen, den beide Gruppen aus der Mitgliedschaft jedoch hätten, sei so unterschiedlich, dass er bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden müsse. Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht nicht
Schlagworte
Berufsauslandsreise
Ärztekammer
Pflichtmitgliedschaft
Beitragssatzung
Werbungskosten
Exkursion
Finanzgericht
Bundesfinanzhof
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