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Beruflich veranlasste Auslandsreise: Exkursion des Arbeitsgebers ist keine Urlaubsreise

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
417894
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 24 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist Pflichtmitglied bei der beklagten Ärztekammer. Sie arbeitet als Ärztin bei der Bundesanstalt für Arbeit. Sie ist der Auffassung, dass die Beitragssatzung der Ärztekammer verfassungswidrig sei, da sie nicht zwischen vorwiegend praktizierenden Ärzten und anderen differenziere. Der Nutzen, den beide Gruppen aus der Mitgliedschaft jedoch hätten, sei so unterschiedlich, dass er bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden müsse. Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht nicht

Schlagworte

Berufsauslandsreise Ärztekammer Pflichtmitgliedschaft Beitragssatzung Werbungskosten Exkursion Finanzgericht Bundesfinanzhof Travel Medical Staff Membership Tax Deductions Legal Decisions Employment Deutsches Ärzteblatt