CareLit Fachartikel
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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
417990
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1636 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003 E ine gesetzliche Regelung zu Betriebsausflügen gibt es im Arbeitsrecht nicht. Deshalb ist zum Beispiel der Arzt als Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, solche Veranstaltungen zu organisieren. Soweit Ausflüge regelmäßig, das heißt mindestens dreimal hintereinander, in einer Arztpraxis durchgeführt wurden, kann jedoch eine betriebliche Übung entstehen – mit der Folge, dass für die Zukunft ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Durchführung des
Schlagworte
Betriebsausflug
Arbeitsrecht
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Betriebsvereinbarung
Notdienst
Vergütung
Unfallversicherung
Teilnahmerecht
Freizeit
Labor
Labor Relations
Employment
Work
Occupational Health
Workload