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Gebäudehaftpflicht: Streit vermieden

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
418335
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 19 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Lebensversicherung Bypass-OP melden Verschweigt jemand beim Abschluss einer Lebensversicherung eine Bypass-Operation am Herzen, so ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglistiger Täuschung nichtig. Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertragsverhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt, verschwieg aber eine Bypass-Operation, die ein Jahr zuvor durchgeführt worden war.

Schlagworte

Gebäudehaftpflicht Lebensversicherung Bypass-Operation arglistige Täuschung Behandlungsfehler Patientenwunsch Schmerzensgeld Vermieter Mieter Fahrlässigkeit Insurance Fraud Medical Errors Patient Rights Liability Risk Management