CareLit Fachartikel
Gebäudehaftpflicht: Streit vermieden
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
418335
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lebensversicherung Bypass-OP melden Verschweigt jemand beim Abschluss einer Lebensversicherung eine Bypass-Operation am Herzen, so ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglistiger Täuschung nichtig. Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertragsverhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt, verschwieg aber eine Bypass-Operation, die ein Jahr zuvor durchgeführt worden war.
Schlagworte
Gebäudehaftpflicht
Lebensversicherung
Bypass-Operation
arglistige Täuschung
Behandlungsfehler
Patientenwunsch
Schmerzensgeld
Vermieter
Mieter
Fahrlässigkeit
Insurance
Fraud
Medical Errors
Patient Rights
Liability
Risk Management