CareLit Fachartikel
Gesundheitspreis: „Fehlervermeidung“
Blöß, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
418366
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
tens allein stellt kein Anerkenntnis dar. Ebenso sind wahrheitsgemäße Erklärungen über Tatsachen allein kein Anerkenntnis. Um ein verbotenes Anerkenntnis annehmen zu können, ist zusätzlich stets die Erklärung erforderlich, dass der Schaden ersetzt werde. “ Rechtspflicht zur Offenbarung Helmich wies darauf hin, dass Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten verpflichtet seien, ihre Klienten auf von ihnen begangene Fehler hinzuweisen. Ob auch Ärzte ungefragt ihre Patienten auf mögliche
Schlagworte
Gesundheitspreis
Fehlervermeidung
Fehlerprävention
Patientensicherheit
Risikomanagement
Leitlinien
Evidenzbasierte Medizin
Fehlerberichtsystem
Fortbildung
Qualitätsentwicklung
Patient Safety
Risk Management
Quality Assurance
Health Care
Evidence-Based Medicine
Medical Errors