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Gesundheitspreis: „Fehlervermeidung“

Blöß, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
418366
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Blöß, T.
Ausgabe
Heft 18 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

tens allein stellt kein Anerkenntnis dar. Ebenso sind wahrheitsgemäße Erklärungen über Tatsachen allein kein Anerkenntnis. Um ein verbotenes Anerkenntnis annehmen zu können, ist zusätzlich stets die Erklärung erforderlich, dass der Schaden ersetzt werde. “ Rechtspflicht zur Offenbarung Helmich wies darauf hin, dass Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten verpflichtet seien, ihre Klienten auf von ihnen begangene Fehler hinzuweisen. Ob auch Ärzte ungefragt ihre Patienten auf mögliche

Schlagworte

Gesundheitspreis Fehlervermeidung Fehlerprävention Patientensicherheit Risikomanagement Leitlinien Evidenzbasierte Medizin Fehlerberichtsystem Fortbildung Qualitätsentwicklung Patient Safety Risk Management Quality Assurance Health Care Evidence-Based Medicine Medical Errors