CareLit Fachartikel
Krankenhaus muß für die pflegerische Betreuung haftungsrechtlich einstehen
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1997 · Heft 6 · S. 245
Dokument
41839
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Behandlungsvertrag geht hervor, das der Krankenhausträger zu sachgemäßer pflegerischer Betreuung verpflichtet ist. Kommt es zu einem Sturz des Patienten, so ist es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem Fehlverhalten des Pflegepersonals beruht.
Schlagworte
UNFALL
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
GERICHT
HAFTUNGSRECHT
URTEIL
PATIENT
ES
PATIENTEN
BEURTEILUNG
BEIN
ÜBERGEWICHT
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
SCHADENSERSATZ
Kinderkrankenschwester