CareLit Fachartikel

Krankenhaus muß für die pflegerische Betreuung haftungsrechtlich einstehen

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1997 · Heft 6 · S. 245

Dokument
41839
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 6 / 1997
Jahrgang 16
Seiten
245
Erschienen: 1997-06-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Aus dem Behandlungsvertrag geht hervor, das der Krankenhausträger zu sachgemäßer pflegerischer Betreuung verpflichtet ist. Kommt es zu einem Sturz des Patienten, so ist es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem Fehlverhalten des Pflegepersonals beruht.

Schlagworte

UNFALL KRANKENKASSE KRANKENHAUS GERICHT HAFTUNGSRECHT URTEIL PATIENT ES PATIENTEN BEURTEILUNG BEIN ÜBERGEWICHT RECHTSPRECHUNG ÄRZTE SCHADENSERSATZ Kinderkrankenschwester