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Kinder haften für ihre Eltern: Der Einsatz von Vermögen ist zu begrenzen

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
418406
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 18 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Geklagt hatte ein Sozialhilfeträger, der rund 41 500 Euro für Heimund Pflegekosten eines betagten Paares aufgewendet hatte. Er war der Auffassung, der Sohn des Paares sei aufgrund seines Vermögens von rund 150 000 Euro und monatlicher Einkünfte zwischen 2 350 und 2 550 Euro in der Lage, Unterhalt für seine Eltern zu leisten. Nach Auffassung

Schlagworte

Unterhalt Eltern Kinder Vermögen Sozialhilfeträger Bundesgerichtshof Altersversorgung Psychotherapie Zulassung Gesetzliche Krankenversicherung Child Support Parents Assets Social Welfare Psychotherapy Health Insurance