CareLit Fachartikel
Kinder haften für ihre Eltern: Der Einsatz von Vermögen ist zu begrenzen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
418406
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Geklagt hatte ein Sozialhilfeträger, der rund 41 500 Euro für Heimund Pflegekosten eines betagten Paares aufgewendet hatte. Er war der Auffassung, der Sohn des Paares sei aufgrund seines Vermögens von rund 150 000 Euro und monatlicher Einkünfte zwischen 2 350 und 2 550 Euro in der Lage, Unterhalt für seine Eltern zu leisten. Nach Auffassung
Schlagworte
Unterhalt
Eltern
Kinder
Vermögen
Sozialhilfeträger
Bundesgerichtshof
Altersversorgung
Psychotherapie
Zulassung
Gesetzliche Krankenversicherung
Child Support
Parents
Assets
Social Welfare
Psychotherapy
Health Insurance