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Krankenhausärzte: Vorentscheidung in Luxemburg

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
418508
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 16 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

N ach Meinung von Dámaso Ruiz-Jarabo, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, muss der Bereitschaftsdienst auch in deutschen Krankenhäusern als Arbeitszeit anerkannt werden. Denn auch während der Pausen stünden die Ärzte unmittelbar am Arbeitsplatz für ihre Arbeit zur Verfügung. Dass sie dabei teilweise auch schlafen dürften, diene ihrer Gesundheit und der Sicherheit der Patienten, betonte der Generalanwalt am 8. April bei seinem Schlussantrag. Damit schloss sich

Schlagworte

Bereitschaftsdienst Arbeitszeit Krankenhausärzte EuGH Positivliste Arzneimittel Diabetes DMP Hausärzte Gesundheitsversorgung Work Hours Hospitals Legal Decision Making Drug Lists Diabetes Mellitus Primary Health Care