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Psychotherapie bei Kindern: Vertragsärztliche Tätigkeit muss Hauptberuf sein

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
418564
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 16 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin, die eine Sonderbedarfszulassung für eine ausschließliche psychotherapeutische Tätigkeit bei Kindern beantragt hat, wollte nur nachmittags arbeiten. Zusätzlich ist sie vormittags mit der neurologischen Diagnostik bei Kleinkindern befasst. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Auffassung des Berufungsausschusses bestätigt, dass diesem Antrag § 20 Ärzte-Zulassungsverordnung (ZV) entgegensteht. Danach ist ein Arzt dann nicht zur Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit geeignet, wenn

Schlagworte

Psychotherapie Kinder Vertragsärztliche Tätigkeit Hauptberuf Zulassungsverfahren Fehlversorgung Psychotherapy Child Physician's Practice Patterns Professional Role Health Care Quality Health Care Disparities Deutsches Ärzteblatt