CareLit Fachartikel
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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
418574
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1084 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1618. April 2003 E in Arzt haftet nicht nur für sein eigenes Tun, sondern auch für das seiner Helferinnen. Damit das Schadenersatzrisiko nicht zu groß wird, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist eine der wichtigsten für den Arzt. Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung ist das Befriedigen (Bezahlen) berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche, für die man als Arzt haftbar gemacht werden könnte, unter anderem aus Besitz oder
Schlagworte
Berufshaftpflichtversicherung
Arzt
Behandlungsfehler
Schadenersatz
medizinischer Fortschritt
Kunstfehler
Ruhestand
Notfallbetreuung
Versicherungsschutz
Chirurgen
Orthopäden
Patientenrechte
Malpractice
Medical Errors
Liability
Legal