CareLit Fachartikel
Zusammenleben ohne Trauschein: Gegenseitig absichern
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
418657
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
[66] Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1511. April 2003 V E R S I C H E R U N G E N V iele Paare verzichten auf einen Trauschein, gründen zusammen einen Hausstand, mieten eine Wohnung oder bauen ein Haus. Auch gemeinsame Kinder sind dann oftmals kein Grund zu heiraten. „Trauscheinlose“ Paare sollten allerdings daran denken, dass sie vom Gesetzgeber anders behandelt werden als verheiratete. Das gilt in erster Linie für die gesetzliche Rentenversicherung, die eine Hinterbliebenenversorgung nur
Schlagworte
Trauschein
Lebenspartner
Risikolebensversicherung
finanzielle Absicherung
Wohneigentum
Altersversorgung
Cohabitation
Life Insurance
Financial Security
Property
Unmarried Persons
Retirement
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