CareLit Fachartikel

Zusammenleben ohne Trauschein: Gegenseitig absichern

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
418657
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 15 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

[66] Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1511. April 2003 V E R S I C H E R U N G E N V iele Paare verzichten auf einen Trauschein, gründen zusammen einen Hausstand, mieten eine Wohnung oder bauen ein Haus. Auch gemeinsame Kinder sind dann oftmals kein Grund zu heiraten. „Trauscheinlose“ Paare sollten allerdings daran denken, dass sie vom Gesetzgeber anders behandelt werden als verheiratete. Das gilt in erster Linie für die gesetzliche Rentenversicherung, die eine Hinterbliebenenversorgung nur

Schlagworte

Trauschein Lebenspartner Risikolebensversicherung finanzielle Absicherung Wohneigentum Altersversorgung Cohabitation Life Insurance Financial Security Property Unmarried Persons Retirement Deutsches Ärzteblatt