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Versicherungsbedingungen PKV: Gezahlt wird nur für bewährte Mittel und Methoden

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
418737
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 14 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

In einem Rentenverfahren gegen die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vor dem Sozialgericht war der beschuldigte Facharzt für Neurologie und Psychiatrie auf Antrag seiner Patientin mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Er nahm den Auftrag an, kam ihm jedoch nicht nach. Auf Mahnungen des Gerichts reagierte er nicht. Auch nachdem die Bezirksärztekammer auf Bitten des Gerichts den Beschuldigten zur Stellungnahme aufgefordert hatte, reagierte er nicht. Die Patientin musste

Schlagworte

Gutachten Arzt Versicherung PKV Schulmedizin alternative Medizin Behandlungsmethoden Berufsordnung Geldbuße Patientenrechte Sozialgericht Bundesgerichtshof Insurance Medical Ethics Medical Records Neurology