CareLit Fachartikel
Behindertengerechtes Dreirad für Kinder: Teilhabe am täglichen Leben ist ein Grundbedürfnis
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
418896
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin leidet seit ihrem 13. Lebensjahr an krankheitsbedingter, nicht behandelbarer totaler Haarlosigkeit. Bis 1996 bewilligte ihr die beklagte Krankenkasse jährlich eine maßgefertigte Perücke aus blondem europäischen Haar. Den Antrag der Klägerin, ihr auch 1997 wieder eine solche Perücke zu finanzieren, lehnte die Krankenkasse erstmals ab. Sie hielt eine serienmäßig hergestellte Perücke für ausreichend. Orientierung am Blick eines unbefangenen Beobachters Das Bundessozialgericht hat den
Schlagworte
Haarlosigkeit
Perücke
Behinderung
Krankenkasse
Grundbedürfnis
Dreirad
Teilhabe
Kinder
soziale Integration
Bewegungsfreiheit
Hair Loss
Prosthesis
Disability
Health Insurance
Child
Social Integration