CareLit Fachartikel
Klinikärzte: Arbeitszeit versus Ruhezeit
Wessel, M.F. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
419006
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
B ereitschaftsdienste werden zum Zweck der Vergütungsbemessung nach SR 2 c Nr. 8 Abs. 2 in Bandbreiten für vier Stufen A bis D als Arbeitszeit bewertet. Bei dem in SR 2 c Nr. 8 des Bundesangestellten-Tarifvertrages verwendeten Begriff „Arbeitszeit“ werden auch die Zuschläge einbezogen. Diese vergütungsbezogene Definition ist nicht identisch mit dem arbeitsschutzrechtlichen Begriff der Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Mit § 5 Abs. 3 ArbZG erlaubt der Gesetzgeber für die
Schlagworte
Bereitschaftsdienst
Arbeitszeit
Ruhezeit
Arbeitszeitgesetz
Inanspruchnahme
Bundesarbeitsgericht
Work Hours
Rest
Labor Law
Health Care Personnel
Employment
Work Schedule Tolerance
Deutsches Ärzteblatt