CareLit Fachartikel
Bundeswehr: Passives Kriegsrisiko ist versichert
OHM · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
419069
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W er aus beruflichen Gründen oder für einen Urlaub längere Zeit ins Ausland geht, sollte überprüfen, ob sein Versicherungsschutz im Ausland weiter besteht und was sich im Vertragsverhältnis ändert. Bei der Lebensund Unfallversicherung ändert sich wenig, doch die Sachund Rechtsschutzversicherungen verlieren unter Umständen ihre Gültigkeit. > Die Lebensversicherung bleibt bestehen. Lebt der Versicherte außerhalb Europas, erlischt die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung. > Die
Schlagworte
Versicherungsschutz
Ausland
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
passives Kriegsrisiko
Bundeswehr
Kampfhandlungen
Insurance
Health Insurance
Life Insurance
War
Risk Assessment
Military Personnel