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Bundeswehr: Passives Kriegsrisiko ist versichert

OHM · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
419069
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
OHM
Ausgabe
Heft 10 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

W er aus beruflichen Gründen oder für einen Urlaub längere Zeit ins Ausland geht, sollte überprüfen, ob sein Versicherungsschutz im Ausland weiter besteht und was sich im Vertragsverhältnis ändert. Bei der Lebensund Unfallversicherung ändert sich wenig, doch die Sachund Rechtsschutzversicherungen verlieren unter Umständen ihre Gültigkeit. > Die Lebensversicherung bleibt bestehen. Lebt der Versicherte außerhalb Europas, erlischt die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung. > Die

Schlagworte

Versicherungsschutz Ausland Lebensversicherung Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsschutzversicherung Hausratversicherung passives Kriegsrisiko Bundeswehr Kampfhandlungen Insurance Health Insurance Life Insurance War Risk Assessment Military Personnel